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Für Hauseigentümer geht es am 8. März um sehr viel

11.02.2026

Kantonale Abstimmungen Drei neue Video-Talks zu den drei aus HEV-Sicht wichtigen Initiativen

zeigen detailliert auf, worum es geht und welche Auswirkungen die Vorlagen auf Hauseigentümer haben.

Die Kampagnen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Baselbiet sind angelaufen, schon überall hängen die Plakate und erinnern daran, den Abstimmungstermin vom 8. März nicht zu verpassen. Für Hauseigentümer steht auch viel auf dem Spiel – das machten die Talks zu den Initiativen deutlich, die der Hauseigentümerverband Baselland mit wichtigen Exponenten geführt hat. Sie können diese Talks bequem zu Hause nachhören und sich so näher mit den Argumenten auseinandersetzen (siehe Box).

Das Jahr 2026 bringt mehrere kantonale Entscheide, die direkt in Eigentumsfragen, energetische Vorgaben und die Mitsprache bei neuen Regeln eingreifen. Worum es am 8. März geht, zeigen wir Ihnen hier gerne nochmals in einer Zusammenfassung.

Der erste Schwerpunkt ist die vom HEV Baselland lancierte «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative», kurz auch Trami genannt. Ihr Anliegen ist verfahrensrechtlicher Natur, ihre Wirkung jedoch ganz konkret: Künftig sollen kantonale Gesetze, Verordnungen und Dekrete unmittelbar nach ihrer Verabschiedung gerichtlich überprüft werden können. Warum ist das wichtig? Heute müssen Betroffene oft warten, bis eine Regelung durch die Behörde Anwendung findet. Erst dann können sie offiziell rechtlich dagegen Wege beschreiten. Genau hier setzt die Initiative an und will diesen zeitlichen Nachteil beseitigen. Das Initiativkomitee fordert deshalb transparentere und zügigere Verfahren. Für den HEV BL steht der Rechtsschutz im Zentrum – insbesondere dort, wo neue Vorschriften im Bau-, Energieoder Raumplanungsrecht rasch Investitionen auslösen.

Am gleichen Abstimmungssonntag kommt auch die von der SP eingereichte Solar-Initiative an die Urne. Sie sieht eine weitreichende Solardachpflicht vor. Neubauten müssten grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, Industrie-, Gewerbe- und öffentliche Bauten bis 2035 nachgerüstet werden. Und wichtig: Bei bestehenden Wohnhäusern soll die Pflicht dann greifen, wenn ohnehin grössere Umbauten oder Sanierungen durchgeführt werden müssen und das Gebäudedach geeignet ist für eine Solarinstallation.

Der HEV BL lehnt die Vorlage ab. Er verweist darauf, dass der Ausbau der Photovoltaik im Baselbiet bereits heute voranschreitet – ohne gesetzliche Verpflichtung. Die Initiative greift tief in die Eigentumsgarantie ein und führt zu zusätzlichen Investitionspflichten, höheren Baukosten und weitergehenden energetischen Auflagen, die vor allem ältere Eigentümer finanziell stark belasten können.

Ebenfalls am 8. März entscheidet das Baselbiet über eine Verfassungsänderung zur Kreislaufwirtschaft. Der neue Artikel soll Grundsätze zum schonenden Umgang mit Rohstoffen, Abfällen und Abwasser in der Kantonsverfassung verankern.

Der HEV BL empfiehlt, ein Nein in die Urne zu legen. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es nicht um ein generelles Nein zum schonenden Umgang mit Ressourcen geht. Die Vorlage aber würde eine offen formulierte Verfassungsgrundlage zur Kreislaufwirtschaft schaffen. Solche Vorgaben aber gehören nicht in die Verfassung und schaffen neue Risiken: zusätzliche Kosten, mehr Regulierung, mehr Bürokratie und einen Ausbau staatlicher Pflichten, die später kaum mehr korrigiert werden können.