Ob die Türen, der Bodenbelag, der Herd oder die Lamellenstoren - fast alles in der Wohnung hat eine gewisse Lebensdauer. Liegt am Ende des Mietverhältnisses ein Schaden vor und ist der Gegenstand noch nicht amortisiert, so muss der Mieter in der Regel für den Zeitwert der Sache aufkommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, so bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Die Lebensdauer einer Sache lässt sich schnell und einfach mit der Lebensdauertabelle bestimmen. Die Richtwerte basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung durch die Mieterschaft.
Reduktion der Lebensdauer (insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge):